Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
Die Vorlage eines Testaments im Original soll grundsätzlich den Nachweis der Erbeneigenschaft erbringen können. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/zum-nachweis-der-erbeneigen...