Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig
Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.07.2012 festgestellt, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig ist. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/vom-erblasser-herruehrende-...