Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der Vergangenheit in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert war. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/unter-umstaenden-koennen-lu...