Schriftliche Risikohinweise ersetzen keine mündliche Fehlberatung
Wird ein Anleger mündlich falsch beraten, so retten auch richtig niedergeschriebene Risikohinweise den Berater nicht. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/schriftliche-risikohinweise...