Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen
Ein Anleger handelt nicht grob fahrlässig, wenn er auf die mündlichen Aussagen eines Anlageberaters vertraut und diese trotz Risikohinweisen in Anlageprospekt und Zeichnungsschein nicht hinterfragt. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/opfer-muendlicher-beratungs...