Nachfolgerhaftung im Gesellschaftsrecht
Eine Nachfolgerhaftung gemäß § 25 I HGB wird nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Für einen solchen Fall kann § 25 I HGB auch nicht entsprechend herangezogen werden. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/nachfolgerhaftung-im-gesell...