Mögliche Nichtigkeit einer Klausel über die unentgeltliche Rückübertragung von Aktien

Hat der Aktionär gemäß dem Gesellschaftsvertrag Aktien, welche er zuvor entgeltlich erworben hat, nach Vertragsende unentgeltlich zurück zu übertragen, so ist diese Klausel unter Umständen nichtig.

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