Livestreaming womöglich nur noch begrenzt möglich
Fernsehübertragungen via Livestreaming stellen juristisch gesehen die öffentliche Wiedergabe geschützter Werke dar, automatisch stellen sich daher diesbezüglich urheberrechtliche Fragen. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/livestreaming-womoeglich-nu...