Kündigung bei heimlichem Handy-Mitschnitt eines Personalgespräches gerechtfertigt

Die heimliche Aufzeichnung eines Personalgespräches mit dem Handy durch einen Arbeitnehmer und die anschließende Drohung den Mitschnitt zu veröffentlichen, soll geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zu dem Arbeitgeber nachhaltig zu stören.

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