Kopierte Testamente können gültig sein

Der Nachweis der Eigenschaft als Erbe wird üblicherweise über das Testament im Original erbracht. In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt.

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