Keine regelmäßige Arbeitsstätte auch bei längerfristigen Einsatz im Betrieb des Kunden

Der BFH hat festgestellt, dass der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers an diesem Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sei.

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