Einer versicherten GmbH ist das Handeln des GmbH Geschäftsführers stets zurechenbar

Unabhängig von den Voraussetzungen der Repräsentantenhaftung und den Befugnissen im Innenverhältnis, ist das Handeln des GmbH Geschäftsführers auch der GmbH als Versicherungsnehmerin stets zurechenbar.

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