Die Fotokopie eines Testaments kann als Nachweis der Erbeneigenschaft genügen
Grundsätzlich soll der Nachweis der Erbeneigenschaft über die Vorlage eines Testaments im Original erbracht werden. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-fotokopie-eines-testame...