Bei Insolvenz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter bestehen
Die Prozessführungsbefugnis für die Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschafter während des Insolvenzverfahrens liege allein bei dem Insolvenzverwalter, so der BGH via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bei-insolvenz-einer-gesells...