BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

Das BAG stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei Betriebsübergängen: Ein Arbeitnehmer, der dem Betriebsübergang jahrelang nicht widerspricht, verwirkt möglicherweise sein Widerspruchsrecht.

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