Bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung können Steuervorteile wohl nicht angerechnet werden
Bei der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sollen steuerliche Vorteile wohl nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen sein. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bei-rueckabwicklung-einer-f...