Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen

Laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kein Erlöschen des Unterlassungsanspruchs zur Folge haben.

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