Änderung eines Testaments
Ergänzungen auf der Kopie eines Originaltestaments bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift. Fehlt die Unterschrift des Erblassers unter den Ergänzungen, liegt keine formwirksame letztwillige Verfügung vor via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/aenderung-eines-testaments