Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) haben Arbeitnehmer auch für die Zeit, in welcher ihr Arbeitsverhältnis gesundheitsbedingt ruht, noch einen Anspruch auf Erholungsurlaub. via Rechtsanwalt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater powered by anwalt24.de http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/aktuelles-urteil-des-bag-zu...